die Auswertung und Abklärung zu weiteren zu befragenden, weil allenfalls betroffenen Personen oder solchen, die sachdienliche Aussagen machen können, werde jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es bestehe nach wie vor die konkrete Möglichkeit, dass sich aus der Auswertung der Beweismittel weitere Hinweise auf die Täterschaft des Beschwerdeführers und allenfalls betroffene Personen ergeben würden.