_, mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen und den Aussagen der Privatkläger konfrontiert. Gleiches gelte für den Beschwerdeführer am 12. April 2022. Am 26. April 2022 werde O.________ (gemäss Betriebsbewilligung A Verantwortlicher für das Restaurant D.________) als Auskunftsperson befragt. Weiter würden nach wie vor (ehemalige) Mitarbeitende der beiden Restaurants sachdienlich befragt werden, so demnächst P.________, eine weitere ehemalige Mitarbeiterin des Beschwerdeführers. Überdies liefen internationale Abklärungen zu den Aufenthaltsorten der beiden anlässlich der Verbundskontrolle vom 30. Juli 2020 genannten Personen Q.