__ GmbH sowie gegen den Beschwerdeführer und seine Ehefrau als natürliche Personen Untersuchungen in Bezug auf Steuerdelikte samt Urkundenfälschung und Widerhandlungen gegen das AHVG hängig seien. Auch wenn die diesbezügliche Beweiserhebung grösstenteils nicht kollusionssensibel sein dürfte, könne sie es im Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau etwa hinsichtlich subjektiver Tatbestandselemente oder in Bezug auf die ungetreue Geschäftsbesorgung zugunsten des Beschwerdeführers und seiner Kinder (Verweis auf den Berichtsrapport vom 21. Februar 2022, S. 3 ff.) sein.