12 kläger, die beiden Beschuldigten sowie die Auskunftsperson L.________ parteiöffentlich einvernommen worden seien, allerdings bereits die Aussagen der Letztgenannten zu einer früheren Arbeitskollegin und einem früheren Arbeitskollegen darauf hinweisen würden, dass weitere mögliche Teilsachverhalte abzuklären seien, wobei dem Personalbeweis eine tragende Rolle zufallen dürfte. Gleiches gelte hinsichtlich weiterer ehemaliger oder aktueller Mitarbeiter der beiden Restaurants des Beschwerdeführers.