Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass sich das Zwangsmassnahmengericht mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzt und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegt. Vielmehr kann es sich auf die für den Entscheid wesentlichen Punkte beschränken, was es im angefochtenen Entscheid unzweifelhaft gemacht hat. Es geht aus dem Entscheid klar hervor, auf welche Überlegungen das Zwangsmassnahmengericht diesen stützt (vgl. dazu auch DIEGO GFELLER/ADRIAN BIGLER/DURI BONIN, Untersuchungshaft, Rz. 245).