Dies sei ihr auch von Arbeitskollegen so erklärt worden. 6.4 Soweit der Beschwerdeführer ausführt, das Zwangsmassnahmengericht verweise im angefochtenen Entscheid unzulässigerweise auf die Erwägungen im Haftanordnungsentscheid vom 28. Januar 2022 und den Beschwerdebeschluss des Oberge-