Indem er die Angestellten zusätzlich zur Beschäftigung untergebracht habe, habe er deren illegalen Aufenthalt erleichtert. Die Bereicherung aus dem Gesamtpaket des ausbeuterischen Arbeitsverhältnisses und der gewährten Unterkunft stehe im Widerspruch zur Rechtsordnung. Das Zwangsmassnahmengericht begründete im Haftanordnungsentscheid den dringenden Tatverdacht des Menschenhandels mit den detaillierten, glaubhaft erscheinenden und in den wesentlichen Punkten deckungsgleichen Aussagen der beiden Opfer I.________ und J.________