7 des Restaurants zu schlafen. Die Staatsanwaltschaft machte im Haftanordnungsverfahren zusammengefasst geltend, der Beschwerdeführer habe die Opfer zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft angeworben. Mit dem mindestens zeitweisen Zurückbehalten des Lohns sowie der Drohung mit dem Denunzieren bei den Behörden würden gleich mehrere Voraussetzungen vorliegen, die je einzeln zur Qualifikation von Zwangsarbeit führen würden.