_) ab und an gesagt, er werde zur Polizei gehen, wenn er nicht richtig arbeite. Weiter habe J.________ ausgeführt, er habe meistens im Keller des Restaurants auf einer kleinen Matratze auf dem Steinboden geschlafen. Zum Waschen habe er das Wasser aus der Küche genommen. Der Beschwerdeführer habe ihm zwar für CHF 350.00 ein Zimmer vermietet, aber aufgrund der Arbeitszeiten könne er es sich nicht anders einrichten, als im Keller