Dem Haftantrag kann entnommen werden, dass die Fremdenpolizei des Kantons Bern (nachfolgend: Fremdenpolizei) zusammen mit der Arbeitsmarktkontrolle am 9. November 2021 eine Verbundkontrolle durchführte. Dabei seien in der Küche des Restaurants D.________ an der F.________strasse in H.________ (Ort) zwei illegale Arbeitskräfte bei der Küchenarbeit festgestellt worden. I.________ habe in seiner Einvernahme bei der Fremdenpolizei angegeben, er koche seit dem 1. Oktober 2021 für den Beschwerdeführer im D.________. Sie hätten einen Lohn von CHF 3'500.00 vereinbart, den er bisher jedoch noch nicht erhalten habe.