117 AIG) schuldig gemacht haben. 6.3 Bei der Begründung des dringenden Tatverdachts stützte sich das Zwangsmassnahmengericht im angefochtenen Entscheid zunächst auf die Erwägungen des Haftanordnungsentscheids vom 28. Januar 2022 und des Beschwerdebeschlusses des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. Februar 2022. Diese stützten sich wiederum weitgehend auf den Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 27. Januar 2022. Dem Haftantrag kann entnommen werden, dass die Fremdenpolizei des Kantons Bern (nachfolgend: Fremdenpolizei) zusammen mit der Arbeitsmarktkontrolle am 9. November 2021 eine Verbundkontrolle durchführte.