4.4 Der Beschwerdeführer stellte den Beweisantrag auf rückwirkende Randdatenerhebung am 2. Februar 2022 im Hauptverfahren BA .________. Dem Antrag folgend stellte die Staatsanwaltschaft am 18. Februar 2022 beim Zwangsmassnahmengericht ein Gesuch um Genehmigung der rückwirkenden Randdatenerhebung und ordnete diese gleichentags beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement