Aufgrund des anschliessenden Wochenendes war der Staatsanwaltschaft bis am 28. März 2022 Frist zur Einreichung der erwähnten Unterlagen zu setzen. Die verbleibende Zeit bis zum letzten Tag der Frist, dem 30. März 2022, war deshalb zu kurz für die Durchführung eines erneuten Schriftenwechsels. Allerdings wurde in Bezug auf dieses Beweismittel im angefochtenen Entscheid erwogen, dass es aufgrund verschiedener zu berücksichtigender Parameter nur eine indirekte Wirkung zu entfalten vermag.