Dieses Schreiben wurde dem Beschwerdeführer am 10. November 2021 zugestellt. Da sich der Beschwerdeführer in der Folge nicht vernehmen liess, überwies die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit am 25. November 2021 an das Regionalgericht Bern- Mittelland zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache. Mit seiner Stellungnahme vom 21. Dezember 2021 stellte der Beschwerdeführer beim Regionalgericht Bern-Mittelland sinngemäss ein Gesuch um Wiederherstellung der Einsprachefrist.