4. Zu eröffnen: - den Straf- und Zivilklägerinnen/Beschwerdeführerinnen 1+2, beide v.d. Rechtsanwältin C.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin G.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 16. August 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: