7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 je zur Hälfte unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen.