Es habe sich niemand darüber beschwert, dass er beim Verlassen des Dorfladens krank geworden sei. Ein ruhiges Gespräch mit den wenigen Denunzianten hätte diese beruhigen können und wäre Teil der Rolle eines bürgernahen Polizisten gewesen. Indem der Beschuldigte bei seiner polizeilichen Intervention die Grundsätze der Gesetzes- und Verhältnismässigkeit nicht berücksichtigt habe, habe er sich des Amtsmissbrauchs und der Nötigung schuldig gemacht.