3.3 Die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerin 2 wenden in ihrer Beschwerde dagegen im Wesentlichen ein, zwar stütze sich der Beschuldigte für sein Handeln (Schliessung des Dorfladens und mehrmalige Überwachung) auf verschiedene Covid-19-Verordnungen. Doch sei die Frage der Rechtmässigkeit dieser Massnahmen bislang noch nicht entschieden worden. Im BGE 147 I 393 sei zwar festgehalten worden, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske verhältnismässig zum angestrebten Ziel sei. Es sei indes auch darauf hingewiesen worden, dass der Stand des Wissens entwicklungsfähig sei.