3 ren eines Betriebes, der zuvor wegen Widerhandlungen gegen die Covid-19-Verordnung geschlossen wurde, noch kein missbräuchliches oder gar nötigendes Verhalten aus der Anzeige zu entnehmen. Der Tatbestand der Nötigung und des Amtsmissbrauchs ist durch die geschilderten Handlungen eindeutig nicht erfüllt.