Die Privatklägerin selber reichte mit ihrer Anzeige das Informationsblatt der Kantonspolizei Bern zu Betriebsschliessungen im Zusammenhang mit ungenügenden Covid-19-Schutzmassnahmen ein, in welchem die gesetzlichen Grundlagen zur vorübergehenden Schliessung durch die Kantonspolizei ausgeführt und erläutert werden. A.________ handelte damit im Rahmen seiner Amtsbefugnisse, gestützt auf die genannten gesetzlichen Vorschriften und nachdem er ein dreimaliges Nichteinhalten der Hygienevorschriften durch die Privatklägerin und auch deren Sohn durch Nichtragen der Maske im Laden festgestellt hatte.