__ verfügt. Aus diesem Grund ist nicht ersichtlich, weshalb dieses Vorgehen unverhältnismässig gewesen sein soll, zumal es sich gerade nicht um die erste Verfehlung gehandelt hatte. Die Privatklägerin selber reichte mit ihrer Anzeige das Informationsblatt der Kantonspolizei Bern zu Betriebsschliessungen im Zusammenhang mit ungenügenden Covid-19-Schutzmassnahmen ein, in welchem die gesetzlichen Grundlagen zur vorübergehenden Schliessung durch die Kantonspolizei ausgeführt und erläutert werden.