2 mässig gewesen. Der Beschuldigte habe den Dorfladen mehrmals «bewacht» und sei vier Mal eingetreten, obwohl sich teilweise nur die Beschwerdeführerin 1 und deren Sohn im Laden befunden hätten. Die Anordnung einer 48-stündigen Schliessung des Ladens wegen Nichttragens der Hygienemasken sei im Hinblick auf die zu schützenden Interessen völlig unverhältnismässig gewesen. Die Frage nach dem Nutzen der Hygienemasken sei bei der Bekämpfung der Coronapandemie ausführlich diskutiert worden.