3. 3.1 Die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerin 2 werfen dem Beschuldigten – Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern – gemäss Strafanzeige vom 21. Februar 2022 Nötigung und Amtsmissbrauch vor. Dies, weil der Beschuldigte am 10. November 2021 die vorübergehende Schliessung des Dorfladens E.________ der Beschwerdeführerin 1 (verantwortliche Bewilligungsinhaberin) und der Beschwerdeführerin 2 verfügt hatte, nachdem die Beschwerdeführerin 1 und deren Sohn F.________ (ebenfalls Angestellter des Dorfladens) im Dorfladen keine Hygienemasken getragen hatten.