Derzeit fällt auch er unter die Tatverdächtigen. Infolge seines Bestreitens und angesichts der Tatsache, dass Urheber solcher Schreiben meist grossen Wert darauf legen, nicht entdeckt zu werden, ist eine DNA-Profilerstellung nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich, um eine weitere Klärung über die Täterschaft herbeizuführen. Dass angesichts möglicher Verschleierungstaktiken (beispielsweise Tragen von Handschuhen) Fingerabdruckspuren auf dem Spurenträger gesichert werden können, ist vorliegend äus-