4 Verbrechen oder Vergehen begangen haben könnte. Die Staatsanwaltschaft hat in der angefochtenen Verfügung einzig aufgeführt, wann eine DNA-Profilerstellung theoretisch möglich ist. 6.2 Die verfügte WSA-Abnahme und DNA-Profilerstellung erweist sich als rechtens und es kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden (vorne E. 4.2). Derzeit deutet einiges darauf hin, dass der Beschwerdeführer das inkriminierte Schreiben verfasst hat.