Mit der WSA- Abnahme und der DNA-Profilerstellung nicht einverstanden, reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) via seine Rechtsanwältin, B.________, am 28. März 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein. Weiter ersuchte er für das Beschwerdeverfahren um Einsetzung seiner Rechtsvertretung als amtliche Verteidigerin. Am 29. März 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.