2 3. 3.1 Der angefochtenen Verfügung ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 24. August 2021 wegen der Teilnahme an einer politischen Kundgebung von mehr als 15 Personen (Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz) verurteilt wurde. Mit Urteil 2C_308/2021 vom 3. September 2021 hat das Bundesgericht die vom Kanton Bern erlassene coronabedingte Beschränkung der Teilnehmerzahl bei politischen Kundgebungen auf 15 Personen (Art. 6a der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidenie vom 4. November 2020 [Covid-19 V;