Anweisungen an die Staatsanwaltschaft (insb. Aushändigung einer Kopie der Akten, Herausgabe der an das Bundesamt für Gesundheit [BAG] und an andere Behörden übermittelten Daten) und an das BAG (insb. Herausgabe der an das Bundesamt übermittelten Daten und einer Liste der Personen, welche mit diesen Daten in Berührung gekommen sind, Löschung der übermittelten Verfügung und Bestätigung der Löschung) stellt, geht er weit über das Anfechtungsobjekt hinaus und kann nicht gehört werden. Auf die Beschwerde ist insoweit nicht einzutreten.