Das vorliegende Anfechtungsobjekt, die Verfügung vom 22. Dezember 2021, befasst sich lediglich mit der Einstellung des Verfahrens. Soweit der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde Anträge betreffend Anweisungen an die Staatsanwaltschaft (insb. Aushändigung einer Kopie der Akten, Herausgabe der an das Bundesamt für Gesundheit [