2. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 2‘000.00, sind durch den Kanton Bern zu tragen. 3. Die vom Kanton zu entrichtende Entschädigung des Beschuldigten für die gebotene Wahrung seiner Verteidigungsrechte wird festgesetzt auf CHF 3'299.05 (inkl. Auslagen und MWST). 4. Die Entschädigung für den unentgeltlichen Rechtsbeistand des Beschwerdeführers wird festgesetzt auf CHF 3‘500.00 (inkl. Auslagen und MWST).