Es ergibt sich gemäss Tarifrahmen eine Entschädigung von CHF 3'000.00 (CHF 12'500.00 multipliziert mit 80% und 30%). Hinzu kommen Auslagen von CHF 63.20 sowie MWST von CHF 235.85 (7.7% von CHF 3’063.29), insgesamt ausmachend CHF 3'299.05. 7.4 Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer hat bereits festgestellt, dass die Einsetzung von Rechtsanwalt D.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand auch