Der Beschuldigte macht für seinen Verteidiger eine Entschädigung in der Höhe von CHF 5'264.55 geltend, bestehend aus einem Aufwand von 16:05 Stunden à CHF 300.00, Spesen und Auslagen in der Höhe von 63.20 sowie MWST in der Höhe von CHF 376.35. Mit Blick auf die drohende Strafe im Falle einer Verurteilung (eher überdurchschnittlich, zumal wohl eine Strafe über einem Jahr auszufällen gewesen wäre) sowie der Schwierigkeit des Verfahrens (leicht unterdurchschnittlich) muss die Bedeutung der Streitsache im Vergleich zu anderen hypothetischen Verfahren vor Einzelgericht im Rahmen von CHF 500 bis CHF 25'000.00 insge-