BSG 168.811) reicht der vorliegende Tarifrahmen bis zu CHF 12'500.00. Dies entspricht der Entschädigung für ein Rechtsmittelverfahren betreffend Verfahren (Bst. f), welches voraussichtlich erstinstanzlich vor Einzelgericht geführt worden wäre (Bst. b) und sich das Rechtsmittel gegen dessen Einstellung richtet (Bst. e).