Es liegt in der Natur der Sache, dass die Behauptung, ein Vorfall sei nicht passiert, regelmässig «rudimentär» ausfällt. Der Beschuldigte beschrieb die Pflegesituation mit dem Beschwerdeführer sowie den Vorfall in der Dusche ebenfalls detailreich sowie widerspruchsfrei und seine Aussagen lassen sich nicht widerlegen.