weil er sich widerspricht und sein eigenes Verhalten bei seinen Erzählungen oft weglässt. So machte der Beschwerdeführer geltend, der Beschuldigte sei täglich, wenn er Dienst gehabt habe, immer wieder sporadisch vorbeigekommen und habe einfach auf seinen Penis geschaut, wie gebannt (pag. 71 Z. 88 f.). Es handelt sich offensichtlich um eine weitere Übertreibung. Zudem verschweigt – aber impliziert – der Beschwerdeführer damit, dass er regelmässig mit freigelegtem Glied auf seinem Bett gelegen hatte, was vom Beschuldigten als unangebrachtes Verhalten des Beschwerdeführers beschrieben wurde (pag. 416 Z. 431 ff.: wollte zu Beginn keine Unterhose tragen und lag jeweils nackt im Bett;