10 Realitätskriterien nicht mehr halten lässt, wird geschlossen, dass die Aussage einem wirklichen Erleben entspricht und wahr ist (zu den wiederholt dargelegten Grundsätzen der Aussageanalyse: BGE 133 I 33 E. 4.3; 129 I 49 E. 5; 128 I 81 E. 2; Urteile 6B_751/2021 vom 27. August 2021 E. 1.1.2; 6B_331/2020 vom 7. Juli 2020 E. 1.2; je mit Hinweisen). Beachtlich ist stets auch die Möglichkeit von Wahrnehmungsfehlern (BENDER/NACK/TREUER, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 5. Auflage 2020, Rn. 6 ff.).