Sodann bestehe der Verdacht einer Erkrankung aus dem psychotischen Spektrum, am ehesten einer wahnhaften Störung. Differentialdiagnostisch könne es sich auch um eine undefinierte Schizophrenie handeln, da die formalen Denkstörungen massiv ausgeprägt und die Wahninhalte sehr vielgestaltig seien. […] 1.9 Fotodokumentation der Brustbehaarung des Beschuldigten durch den Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern (KTD) Auf den Aufnahmen vom 29.01.2018 ist sichtbar, dass die Brustbehaarung des Beschuldigten dunkelbraun bis schwarz und deutlich graumeliert ist. Zudem ist zu erkennen, dass der Beschuldigte am