Es sei während des Gesprächs schwierig gewesen zu unterscheiden, was Reälität und was Phantasma gewesen sei. Angesichts des ungehemmten Verhaltens des Beschuldigten während der psychiatrischen Konsultation sei empfohlen worden, die Pflege jeweils durch zwei Personen ausführen zu lassen. 1.7 Konsilium vom 18.05.2017 und vom 30.05.2017 sowie Aussagen von Prof. Dr. med. F.________ (Zeugin)