Während des Gesprächs seien keine psychiatrischen Diagnosen gestellt, jedoch Anzeichen einer histrionischen Persönlichkeitsstörung beobachtet worden. Der Privatkläger habe erzählt, dass er während der Pflege im Bereich seiner Geschlechtsteile von einem Pfleger des H.________(Spital) berührt worden sei. Er habe den Akt der Masturbation des Pflegers erläutert. Dazu habe er seine Hosen ausgezogen, sein Geschlechtsteil entblösst und mit seiner Hand explizite Handbewegungen der Masturbation gemacht. Es sei während des Gesprächs schwierig gewesen zu unterscheiden, was Reälität und was Phantasma gewesen sei.