Sie habe beim Privatkläger einen Manierismus feststellen können. Er habe den Beschuldigten in einer besonderen Weise beschrieben, indem er beispielsweise erwähnt habe, dieser sei «so schön wie ein griechischer Gott» gewesen. Seine Aussagen schienen kohärent und informativ. Allerdings sei die Frage aufgekommen, ob irgendwelche Wahnvorstellung in Bezug auf die Art und Weise der Faktenpräsentation vorhanden gewesen seien. Während des Gesprächs seien keine psychiatrischen Diagnosen gestellt, jedoch Anzeichen einer histrionischen Persönlichkeitsstörung beobachtet worden.