5 gesprochen, sondern lediglich einmal, als sich der Privatkläger nicht habe waschen lassen wollen, gesagt, dass die Reinigung bei ihm schneller gehen werde, da er beschnitten sei (EV vom 09.05.2019, Z. 129 ff.). Er habe den Privatkläger nicht geduscht, sondern dieser habe dies selbständig gemacht. Wäre er nicht genug fit gewesen, hätte er ihn nicht zum Duschen gebracht. Er habe zwar nicht aufstehen können, sei aber sonst ziemlich selbständig gewesen (EV vom 09.05.2019, Z. 262 ff.). […] 1.6 Aussagen von Dr. med. E.________ (Zeugin)