Der Privatkläger habe anfangs einen Katheter getragen, weshalb der Penis gründlich habe gewaschen werden müssen. Er habe den Privatkläger nie ohne Handschuhe im Intimbereich berührt (EV vom 14.12.2017, Z. 103 ff.). Es sei normal, dass bei der Intimpflege der Vorhang gezogen werde, um die Privatsphäre des Patienten zu schützen (EV vom 14.12.2017, Z. 123 f.). Der Privatkläger habe ihm erzählt, sein Vater habe immer gesagt, dass er einen «schönen Schwanz» habe. Weiter habe ihn der Privatkläger wie aus dem Nichts gefragt, ob er ein «Föteli» von seinem beschnittenen Penis machen wolle (EV vom 14.12.2017, Z. 157 ff.).