4 Beim Vorfall unter der Dusche habe der Beschuldigte seinen eigenen Oberkörper entkleidet. Dabei habe der Privatkläger dessen nackten Oberkörper sehen können. Der Beschuldigte sei leicht untersetzt und habe einen wohlgeformten Körper. Es sehe jünger aus als er tatsächlich sei, vielleicht so 34 Jahre alt. Der Oberkörper sei schlank, rank und trainiert gewesen und er habe keine Fettpolster gehabt. Er habe eine nicht dichte, dunkelbraune bis schwarze Brustbehaarung gehabt, welche ästhetisch verteilt gewesen sei. Das Brusthaar sei kraus gewesen, die Haut schneeweiss.