Beim Vorfall während der Nacht sei er schon am Schlafen gewesen, wobei er aufgewacht sei und gesehen habe, wie der Beschuldigte an seinem Penis manipuliert habe. Der Beschuldigte habe sich aber nicht selbst befriedigt, ansonsten er schon reagiert und es seinem Bruder oder der Pflegeleitung mitgeteilt hätte resp. die «Post abgegangenen» wäre. Er habe mörderische Angst bekommen, was der Beschuldigte bemerkt und sich in der Folge wieder entfernt habe (EV vom 09.05.2019, Z. 343 ff.).