Er habe keine 3 Minuten aufstehen können, ohne dass ihm schlecht geworden sei. Da habe er eine Güterabwägung gemacht und habe einfach Angst gehabt, der Beschuldigte könnte ihn «plagen» (EV vom 09.05.2019, Z. 237 ff.). Die Intimpflege habe jeweils zwischen 20 und 25 Minuten gedauert, er habe aber jeweils nur kurzzeitig etwas gefummelt (EV vom 09.05.2019, Z. 266 ff.).