Auf die Frage hin, ob er den Beschuldigten zu verstehen gegeben habe, dass er diese Handlungen nicht wolle, gab der Privatkläger an, er sei total hilflos gewesen und in einem totalen Abhängigkeitsverhältnis gestanden, dies wie ausserhalb seines Körpers. Er habe roboterhaft von aussen zugeschaut und gedacht, dies gehe vorbei, wobei er nichts Anderes getan habe, als mechanisch zuzusehen (EV vom 09.05.2019, Z. 219 ff.). Er habe die Vorfälle erst später gemeldet, da er riesige Angst gehabt habe. Er sei wie eine Sardine im Bett und völlig kaputt gewesen. Er habe keine 3 Minuten aufstehen können, ohne dass ihm schlecht geworden sei.