Der Beschuldigte habe immer mit der Handlung «kokettiert». Zuerst habe er seine Hand gestreichelt, ganz subtil, habe ihn angeschaut und dann den Akt der Intimpflege begonnen, wobei er den Penis gestreichelt, mit dem Mittelfinger hin und her gestossen habe und wiederum seine Hand gestreichelt habe. Auf die Frage hin, ob er den Beschuldigten zu verstehen gegeben habe, dass er diese Handlungen nicht wolle, gab der Privatkläger an, er sei total hilflos gewesen und in einem totalen Abhängigkeitsverhältnis gestanden, dies wie ausserhalb seines Körpers.