Insgesamt seien es 4 Übergriffe gewesen (EV vom 09.05.2019 Z. 165). Der Beschuldigte habe den Akt der Intimpflege jedes Mal in einer tendenziösen Art, aber mit verschiedenen Facettierungen vollzogen. Der Beschuldigte habe den Katheter herausgenommen und dabei spielerisch den Phallus berührt (EV vom 09.05.2019, Z. 193 ff.). Es habe hierbei 3 solche Intimpflegen mit sexuellen Übergriffen gegeben. Diese hätten turnusgemäss jeweils am Morgen stattgefunden. Der Übergriff sei «grosso modo» immer gleich gewesen. Der Beschuldigte habe immer mit der Handlung «kokettiert».