Es habe jeweils den Anschein einer Inspektion gemacht und das «Fummeln» am Penis habe rund 2 Minuten gedauert, währenddem der Beschuldigte mit ihm gesprochen habe. Der Beschuldigte habe ihn aber weder bedroht noch zu etwas genötigt (EV vom 03.07.2017, Z. 386 f.).