Danach habe der Beschuldigte seine Hose runtergezogen und habe masturbiert, wobei es nach ca. 7 Sekunden zu einer grossen Ejakulation gekommen sei. Danach sei der Beschuldigte aufgestanden, habe seine Hose wieder nach oben gezogen, habe ihn abgetrocknet, angezogen und wieder zurück zum Bett geführt (EV vom 03.07.2017, Z. 209 ff.).